Fachgutachten
Management von Fachgutachten zu Flora und Fauna
„Bei Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, müssen ökologische Gutachten erstellt und bestimmte Artengruppen erhoben werden. Qualifizierte Artenschutzgutachten sollen gewährleisten, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes von den Genehmigungsbehörden im jeweiligen Verfahren fachlich und rechtlich beurteilt werden können. Je nach Verfahren sind auch Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie Bürger*Innen auf die Artenschutzgutachten angewiesen, um qualifizierte Stellungnahmen erarbeiten zu können. Daher müssen Artenschutzgutachten nicht nur einem hohen fachlichen Anspruch gerecht werden, sondern sie müssen auch für Dritte verständlich und nachvollziehbar sein. Neben der Grundlage für behördliche Entscheidungen sollen Artenschutzgutachten auch das gesellschaftliche Vertrauen in die Genehmigungsverfahren stärken und generell für die Akzeptanz von Vorhaben sorgen.“
Stadt Lörrach, 2020
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